Hausratversicherung. Der richtige Schutz bei Wohnungseinbruch, Feuer, Sturm, Hagel, Diebstahl & Co.

HausratversicherungDer richtige Schutz bei Wohnungseinbruch, Feuer, Sturm, Hagel, Diebstahl & Co.
Hausratversicherung Der richtige Schutz bei Wohnungseinbruch, Feuer, Sturm, Hagel, Diebstahl & Co.

Hausratversicherung. Der richtige Schutz bei Wohnungseinbruch, Feuer, Sturm, Hagel, Diebstahl & Co.

Die Hausratversicherung bietet Ihnen eine finanzielle Absicherung, falls Ihre Wohnungseinrichtung durch unvorhergesehene Ereignisse beschädigt oder gestohlen wird. Der Wiederbeschaffungswert dieser Objekte wird in einem Schadensfall i.d.R. von Ihrem Versicherung zurückerstattet. Zu den von Ihrer Versicherung geschützten Gegenständen zählen nicht nur Möbel, sondern auch Haustiere, Teppiche, elektrische Geräte, geliehene Gegenstände, Gartengeräte, Campingausrüstung und Bargeld (bis zu 1000 Euro).

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Hausratsversicherung: Was wird abgedeckt?

Leistungen Ihrer Hausratsversicherung

Die Hausratversicherung bietet Schutz für Schäden an den Gegenständen in Ihrer Wohnungseinrichtung in Fällen von Feuer, Einbruch, Vandalismus, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel. Selbst ungewöhnlichere Ereignisse wie Schäden durch Fahrzeuganprall oder Flugzeugabsturz sind in der Regel durch die Versicherung abgedeckt. Je nach gewähltem Tarif erhalten Sie als Versicherter Ersatzleistungen, selbst bei Gefriergutschäden nach einem Stromausfall, Schlüsselverlust oder Schäden infolge innerer Unruhen.

Im Falle von zerstörtem oder gestohlenem Hausrat erstattet Ihnen der Versicherer in der Regel den Wiederbeschaffungswert. Bei beschädigten Gegenständen werden die erforderlichen Reparaturkosten erstattet, bis zu einem maximalen Betrag, der dem Wiederbeschaffungspreis entspricht.

Darüber hinaus werden neben den eigentlichen Sachschäden auch Hotelkosten erstattet, falls Ihre Wohnung nach einem versicherten Ereignis unbewohnbar geworden ist. Gleiches gilt für Rückreise- oder Umzugskosten nach einem besonders schwerwiegenden Versicherungsfall, die bis zu einer bestimmten Höchstgrenze abgedeckt werden.

Auch unterwegs versichert?

Gegenstände außerhalb der versicherten Wohnung

Es kommt häufig vor, dass Hausrat vorübergehend oder für längere Zeit außerhalb Ihrer versicherten Wohnung aufbewahrt wird. Keine Sorge: In den meisten Fällen ist der Hausrat versichert, wenn er sich während Ihrer Reisen, Ausbildung, Wehr- oder Zivildienstes oder beruflichen Aufenthaltes vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befindet.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bei der Außenlagerung des Hausrats die Versicherungssumme möglicherweise eingeschränkt sein kann. Wenn Sie umziehen, sind grundsätzlich sowohl die alte als auch die neue Wohnung gleichzeitig versichert, vorausgesetzt, der Wohnortwechsel findet innerhalb Deutschlands statt. Mit dem endgültigen Wohnungswechsel oder spätestens zwei Monate nach Beginn des Umzugs ist nur noch die neue Wohnung versichert.

Es ist von großer Bedeutung zu beachten, dass sich der Wert des Hausrats durch den Wohnungswechsel oft ändert. Wenn Sie in eine größere Wohnung ziehen, kaufen Sie möglicherweise zusätzliche Einrichtungsgegenstände, sodass der Gesamtwert den Betrag der alten Versicherungssumme übersteigt. Daher ist es nach einem Umzug unbedingt erforderlich zu überprüfen, ob die Versicherungssumme dem aktuellen Wert des Hausrats entspricht. Falls nicht, sollten Sie die Versicherungspolice umgehend anpassen!

Wer braucht diese Versicherung?

Wer braucht eine Hausratversicherung

An eine Hausratversicherung sollten Sie immer denken, wenn der Wert Ihres Hausrats so hoch ist, dass Sie bei Zerstörung durch Wohnungsbrände, Einbrüche, Vandalismus oder Naturkatastrophen einen erheblichen finanziellen Schaden erleiden könnten. Dies passiert oft, wenn Sie im Laufe der Jahre den Wert Ihrer Wohnungseinrichtung gesteigert haben. Zum Beispiel durch den Kauf exklusiver Möbel oder einer hochwertigen Küche. Auch der Wert Ihrer Unterhaltungselektronik kann beträchtlich sein.

Wichtig auch für junge Menschen

Eine Hausratversicherung kann auch für junge Menschen wichtig sein. Wenn Sie ausziehen und Ihre erste eigene Wohnung beziehen, entfällt der Hausratschutz über die Eltern, und Sie müssen selbst für angemessenen Versicherungsschutz sorgen. Bereits ein kleiner Moment der Unaufmerksamkeit, wie zum Beispiel eine umgestoßene Kerze, kann zu einem Totalschaden führen. Dies kann besonders belastend sein, wenn Sie Ihr Bankkonto bis zum letzten Cent für Ihr neues Wohnzimmer, die Designer-Einbauküche oder die schicken Schlafzimmermöbel aufgebraucht haben.

Wie viel kostet eine Hausratsversicherung?

Kosten einer Hausratsversicherung

Eine Versicherungssumme von 50.000 Euro im Standardtarif können Sie für einen jährlichen Beitrag von weniger als 100 Euro erhalten. Es ist wichtig, vor dem Abschluss einer Hausratversicherung eine Liste aller Wertgegenstände in Ihrem Haushalt anzufertigen und den geschätzten Wert anzugeben. Es ist auch ratsam, Kaufquittungen aufzubewahren und von Antiquitäten Fotos zu machen. Diese detaillierte Liste hilft Ihnen dabei, den Gesamtwert Ihres Hausrats abzuschätzen und die richtige Versicherungssumme festzulegen.

Im Falle eines Schadens können Sie anhand dieser Liste den Umfang des Schadens überprüfen. Fachleute empfehlen in der Regel eine Versicherungssumme von etwa 650 Euro pro Quadratmeter als groben Richtwert.

Die richtige Versicherungssumme?

Die richtige Versicherungssumme

Der Wert der Hausratsversicherung sollte im Schadensfall den Betrag decken, der für den Ersatz des Hausrats erforderlich wäre. Viele Verbraucher neigen dennoch dazu, die Versicherungssumme zu niedrig anzusetzen. Dies kann sich als ein gravierender Fehler erweisen: Zum Beispiel, wenn sich im Falle eines Schadens herausstellt, dass man unterversichert ist, kann der Versicherer die Entschädigung reduzieren. Bei einem Einbruch oder Brand wird dann nur ein Teil des Schadens ersetzt.

Beispiel: Angenommen, die Versicherungssumme beträgt 20.000 Euro, während der tatsächliche Gesamtwert des Hausrats inzwischen 30.000 Euro beträgt. In diesem Fall liegt die Unterversicherung bei 33%. Wenn es beispielsweise zu einem Schaden von 6.000 Euro durch einen Wohnungsbrand kommt, würde die Hausratsversicherung nur zwei Drittel erstatten, also 4.000 Euro. Hierzu ein wichtiger Hinweis: Lassen Sie Ihren Versicherungsmakler regelmäßig überprüfen, ob der Hausrat und die Versicherungssumme noch übereinstimmen. So könnten Sie – wenn nötig – die jeweilige Police entsprechend anpassen.

Manche Versicherungsanbieter verzichten darauf, die Entschädigung bei Unterversicherung zu kürzen, wenn der Hausrat mit einer festen Summe von ca. 600 bis 700 Euro pro Quadratmeter abgesichert ist. Dies ist insbesondere für aufwendig eingerichtete Wohnungen sinnvoll. Personen, die bspw. in ihrer ersten eigenen Wohnung noch wenige wertvolle Gegenstände besitzen, können hingegen Geld sparen, indem sie den Wert ihres Hausrats durch eine Inventur ermitteln – indem sie einfach alle Wertgegenstände auflisten und die Wiederbeschaffungswerte addieren.

Es ist jedoch wichtig, die Versicherungssumme rechtzeitig zu erhöhen, wenn der Hausrat durch wertvolle Neuanschaffungen ergänzt wird. Einige Unternehmen bieten spezielle Tarife für junge Menschen an, die ihre erste Wohnung versichern möchten. Es lohnt sich, regelmäßig die Preise zu vergleichen, da einige Gesellschaften mit günstigen Tarifen werben, um neue Kunden zu gewinnen. Durch den Wechsel zu einem kostengünstigen Anbieter können Verbraucher daher erhebliche Einsparungen erzielen.

Was muss man noch beachten?

Tipps & Hinweise

Im unteren Bereich gebe ich Ihnen ein paar gute Tipps für den Abschluss Ihrer Hausratversicherung. Dennoch sollten Sie immer an das Wichtigste denken: Überprüfen Sie immer die genauen Bedingungen und Leistungen Ihrer Hausratversicherung. Diese können nämlich je nach Versicherer und Tarif variieren. Aber keine Sorge: Sollten Sie Fragen haben, dann können Sie sich immer an mich als Ihren Versicherungsmakler wenden.

Tipp 1: Fahrräder

Fahrradsicherung ist wichtig: Innerhalb des Versicherungsortes sind Fahrräder gegen alle Grundgefahren versichert. Außerhalb des Versicherungsortes greift die Versicherung in der Regel nur, wenn das Fahrrad angemessen gesichert war, beispielsweise mit einem Sicherheitsschloss. Einige Versicherer haben jedoch mittlerweile auf die sogenannte Nachtklausel verzichtet, sodass der Versicherungsschutz auch zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens besteht, vorausgesetzt das Fahrrad befand sich zum Zeitpunkt des Diebstahls in Wohnung, Keller oder Garage. Eine Ausnahme gilt, wenn der Besitzer zu dieser Zeit noch mit dem Rad unterwegs war. Die Versicherungssumme für Fahrräder ist oft begrenzt und im Schadenfall muss der Versicherungsnehmer häufig eine Selbstbeteiligung leisten. In einigen Fällen verlangen Versicherer einen zusätzlichen Beitrag, um Fahrräder mit einzuschließen.

Tipp 2: Sturmschäden

Sturmschäden ab Windstärke 8: Hausratversicherungen decken nur Sturmschäden ab, die bei einer Windstärke von 8 oder höher entstanden sind. Die Versicherer führen ein Sturmregister, das regelmäßig mit aktuellen Wetterdaten aktualisiert wird, um diese Schäden zu erfassen. Es ist wichtig zu beachten, dass Schäden, die bei geringeren Windstärken verursacht wurden, nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt sind.

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